Personalrat kann im Grunde jeder Arbeitnehmer werden. Allerdings müssen in den Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden sind und drei von ihnen müssen wählbar sein. Diese Regelung ist in § 12 BPersVG festgelegt.

Wählen lassen kann sich jeder Arbeitnehmer, der volljährig und seit mindestens sechs Monaten in dem Betrieb beschäftigt ist. Jedoch muss die Person seit mindestens sechs Monaten in seiner obersten Dienstbehörde tätig sein und etwa ein Jahr in der öffentlichen Verwaltung oder im Betrieb beschäftigt sein.

Bringt die Tätigkeit ein höheres Gehalt?

Es mag verlockend klingen, doch wer sich in den Personalrat wählen lässt, sollte nicht mit einer höheren Anstellung oder gar mehr Gehalt rechnen. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, was sogar in § 50 BPersVG n.F. so festgelegt ist. Allerdings bedeutet es nicht, dass der Personalrat seine Freizeit für die Tätigkeit opfern muss. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, dem Personalrat für seine Tätigkeit Zeit einzuräumen und das bei voller Lohnfortzahlung. Sofern sich gewisse Termin nicht anders legen lassen und auf die Freizeit fallen, so erhält das Mitglied eine Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung. Obwohl alles klar geregelt ist, finden sich manche Personalratsmitglieder zwischen zwei Stühlen wieder und haben das Gefühl, sie können Job und Personalratsmandat nicht gerecht werden.

Der Personalrat trägt eine hohe Verantwortung

Die Angestellten setzen auf den Personalrat, der immer versuchen wird, einen Weg zu finden, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer zufrieden sein können. Damit diese gelingt, hat jedes Personalratsmitglied auch Anspruch auf Schulungen. Hierfür gibt es spezielle Personalrat Seminare. Diese dienen dazu, dass der Personalrat lernt, welche Aufgaben er innehat und wie er diese auch mit viel Kopf einsetzt. Er lernt, wie er richtig verhandelt und vermittelt und dabei auf beide Seiten eingeht.

Auch wenn er für das Personal da ist, so muss er sich auch mit den Vorgesetzten gut stellen und sollte nicht über deren Willen hinaus agieren. Dies erfordert viel Fingerspitzengefühl und natürlich muss der Personalrat auch einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit haben.

Ganz wichtig ist für den Personalrat, dass er sein eigenes Leitbild entwickelt und immer versucht, unabhängig zu agieren. Er ist ein “Mitbestimmer” in der Dienststelle, sollte sich aber von Vorgesetzten nicht beeinflussen lassen. Es ist wichtig, dass er sich immer ein eigenes Bild macht und dann erst seine Meinung bildet. Dies ist auch etwas, was auf dem Personalrat Seminar vermittelt wird. Der Grundgedanke des Personalrats ist natürlich sehr gut, auch wenn nicht alle Kollegen mit dem Personalrat zufrieden sein werden. Doch der Personalrat muss lernen, darüber zu stehen und sich auch hier seine eigene Meinung zu bilden.

Es ist kein leichter Weg, den der Personalrat begeht und doch kann er viel bewirken und so mancher Personalrat hat sich schon mit all seinen Kräften für die Kollegen eingesetzt und somit ungerechte Behandlung verhindert.